35:1 Und
der
HERR
redete
mit
Mose
auf
dem
Gefilde
der
Moabiter
am
Jordan
gegen
Jericho
und
sprach:
35:2 Gebeut
den
Kindern
Israel,
daß
sie
den
Leviten
Städte
geben
von
ihren
Erbgütern,
da
sie
wohnen
mögen;
35:3 dazu
die
Vorstädte
um
die
Städte
her
sollt
ihr
den
Leviten
auch
geben,
daß
sie
in
den
Städten
wohnen
und
in
den
Vorstädten
ihr
Vieh
und
Gut
und
allerlei
Tiere
haben.
35:4 Die
Weite
aber
der
Vorstädte,
die
sie
den
Leviten
geben,
soll
tausend
Ellen
außer
der
Stadtmauer
umher
haben.
35:5 So
sollt
ihr
nun
messen
außen
an
der
Stadt
von
der
Ecke
gegen
dem
Morgen
zweitausend
Ellen
und
von
der
Ecke
gegen
Mittag
zweitausend
Ellen
und
von
der
Ecke
gegen
dem
Abend
zweitausend
Ellen
und
von
der
Ecke
gegen
Mitternacht
zweitausend
Ellen,
daß
die
Stadt
im
Mittel
sei.
Das
sollen
ihre
Vorstädte
sein.
35:6 Und
unter
den
Städten,
die
ihr
den
Leviten
geben
werdet,
sollt
ihr
sechs
Freistädte
geben,
daß
da
hineinfliehe,
wer
einen
Totschlag
getan
hat.
Über
dieselben
sollt
ihr
noch
zwoundvierzig
Städte
geben,
35:7 daß
alle
Städte,
die
ihr
den
Leviten
gebet,
seien
achtundvierzig
mit
ihren
Vorstädten.
35:8 Und
sollt
derselben
desto
mehr
geben
von
denen,
die
viel
besitzen
unter
den
Kindern
Israel,
und
desto
weniger
von
denen,
die
wenig
besitzen;
ein
jeglicher
nach
seinem
Erbteil,
das
ihm
zugeteilet
wird,
soll
Städte
den
Leviten
geben.
35:9 Und
der
HERR
redete
mit
Mose
und
sprach:
35:10 Rede
mit
den
Kindern
Israel
und
sprich
zu
ihnen:
Wenn
ihr
über
den
Jordan
ins
Land
Kanaan
kommt,
35:11 sollt
ihr
Städte
auswählen,
daß
Freistädte
seien;
dahin
fliehe,
der
einen
Totschlag
unversehens
tut.
35:12 Und
sollen
unter
euch
solche
Freistädte
sein
vor
dem
Bluträcher,
daß
der
nicht
sterben
müsse,
der
einen
Totschlag
getan
hat,
bis
daß
er
vor
der
Gemeine
vor
Gericht
gestanden
sei.
35:13 Und
der
Städte,
die
ihr
geben
werdet,
sollen
sechs
Freistädte
sein.
35:14 Drei
sollt
ihr
geben
diesseit
des
Jordans
und
drei
im
Lande
Kanaan.
35:15 Das
sind
die
sechs
Freistädte,
beide
den
Kindern
Israel
und
den
Fremdlingen
und
den
Hausgenossen
unter
euch,
daß
dahin
fliehe,
wer
einen
Totschlag
getan
hat
unversehens.
35:16 Wer
jemand
mit
einem
Eisen
schlägt,
daß
er
stirbt,
der
ist
ein
Totschläger
und
soll
des
Todes
sterben.
35:17 Wirft
er
ihn
mit
einem
Stein,
damit
jemand
mag
getötet
werden,
daß
er
davon
stirbt,
so
ist
er
ein
Totschläger
und
soll
des
Todes
sterben.
35:18 Schlägt
er
ihn
aber
mit
einem
Holz,
damit
jemand
mag
totgeschlagen
werden,
daß
er
stirbt,
so
ist
er
ein
Totschläger
und
soll
des
Todes
sterben.
35:19 Der
Rächer
des
Bluts
soll
den
Totschläger
zum
Tode
bringen;
wie
er
geschlagen
hat,
soll
man
ihn
wieder
töten.
35:20 Stößt
er
ihn
aus
Haß,
oder
wirft
etwas
auf
ihn
aus
List,
daß
er
stirbt,
35:21 oder
schlägt
ihn
durch
Feindschaft
mit
seiner
Hand,
daß
er
stirbt,
so
soll
der
des
Todes
sterben,
der
ihn
geschlagen
hat;
denn
er
ist
ein
Totschläger;
der
Rächer
des
Bluts
soll
ihn
zum
Tode
bringen.
35:22 Wenn
er
ihn
aber
ohngefähr
stößt
ohne
Feindschaft,
oder
wirft
irgend
etwas
auf
ihn
unversehens,
35:23 oder
irgend
einen
Stein,
davon
man
sterben
mag,
und
hat's
nicht
gesehen,
auf
ihn
wirft,
daß
er
stirbt,
und
er
ist
nicht
sein
Feind,
hat
ihm
auch
kein
Übels
gewollt:
35:24 so
soll
die
Gemeine
richten
zwischen
dem,
der
geschlagen
hat,
und
dem
Rächer
des
Bluts
in
diesem
Gericht.
35:25 Und
die
Gemeine
soll
den
Totschläger
erretten
von
der
Hand
des
Bluträchers
und
soll
ihn
wiederkommen
lassen
zu
der
Freistadt,
dahin
er
geflohen
war;
und
soll
daselbst
bleiben,
bis
daß
der
Hoheprie
ster
sterbe,
den
man
mit
dem
heiligen
Öl
gesalbet
hat.
35:26 Wird
aber
der
Totschläger
aus
seiner
Freistadt
Grenze
gehen,
dahin
er
geflohen
ist,
35:27 und
der
Bluträcher
findet
ihn
außer
der
Grenze
seiner
Freistadt
und
schlägt
ihn
tot,
der
soll
des
Bluts
nicht
schuldig
sein.
35:28 Denn
er
sollte
in
seiner
Freistadt
bleiben
bis
an
den
Tod
des
Hohenpriesters,
und
nach
des
Hohenpriesters
Tod
wieder
zum
Lande
seines
Erbguts
kommen.
35:29 Das
soIl
euch
ein
Recht
sein
bei
euren
Nachkommen,
wo
ihr
wohnet.
35:30 Den
Totschläger
soll
man
töten
nach
dem
Mund
zweier
Zeugen.
Ein
Zeuge
soll
nicht
antworten
über
eine
Seele
zum
Tode.
35:31 Und
ihr
sollt
keine
Versöhnung
nehmen
über
die
Seele
des
Totschlägers;
denn
er
ist
des
Todes
schuldig,
und
er
soll
des
Todes
sterben.
35:32 Und
sollt
keine
Versöhnung
nehmen
über
dem,
der
zur
Freistadt
geflohen
ist,
daß
er
wiederkomme,
zu
wohnen
im
Lande,
bis
der
Priester
sterbe.
35:33 Und
schändet
das
Land
nicht,
darinnen
ihr
wohnet.
Denn
wer
Blut
schuldig
ist,
der
schändet
das
Land;
und
das
Land
kann
vom
Blut
nicht
versöhnet
werden,
das
darinnen
vergossen
wird,
ohne
durch
das
Blut
des,
der
es
vergossen
hat.
35:34 Verunreiniget
das
Land
nicht,
darinnen
ihr
wohnet,
darinnen
ich
auch
wohne;
denn
ich
bin
der
HERR,
der
unter
den
Kindern
Israel
wohnet.